In seltenen Fällen ist bei starker Abnützung des Zwischenzehengelenks am Großzehen bzw bei einer starken schmerzhaften Fehlstellung (wie z.B. bei spastischen Lähmungen nach einem Schlaganfallsgeschehen) in diesem Gelenk eine operative Behandlung desselbigen notwendig. Dabei wird üblicherweise eine Versteifung dieses Gelenkes durchgeführt. Damit kann sowohl die Fehlstellung, als auch die Schmerzproblematik addressiert werden.
Bei Hammer- oder Krallenzehenfehlstellungen wird mitunter eine korrigierende Versteifung des Zwischengelenks der Langzehen zur Korrektur durchgeführt.