In manchen Fällen ist ein Erhalt des gerissenen Meniskusgewebe nicht sinnvoll. Beispielsweise bei vollständig zerschlissenen Lappenrissen oder auch bei Rissen auf Basis einer schweren Degeneration (Abnützung) des Meniskus. In solchen Fällen wird dann eine arthroskopische Meniskusteilresektion (Teilentfernung) durchgeführt. Bei der Entfernung gilt der Grundsatz „so wenig wie möglich und so viel wie nötig" aufgrund der wichtigen biomechanischen Aufgaben des Meniskus.
